EKD-Statistik

Kirchensteuer 2010

"Gebt allen, was ihr schuldig seid ..." (Römer 13, 7)

Die evangelische Kirche finanziert ihre Arbeit zum größten Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Diese werden gegen Erstattung der entstehenden Verwaltungskosten als "Kirchensteuer" von den staatlichen Finanzbehörden eingezogen. 2010 wurden 4,3 Milliarden Euro an Kirchenlohn- und -einkommensteuer eingenommen. Zur Verbesserung der Beitragsgerechtigkeit erheben einige Landeskirchen außerdem ein geringfügiges Kirchgeld von Gemeindegliedern, die nicht steuerpflichtig sind. Andere erheben zusätzliche Beiträge als Zuschlag zur Grundsteuer. Durch diese Sondersteuern fließen 2010 weitere 29,3 Millionen Euro in die Kirchenkassen.

Problematisch für die Finanzsituation der einzelnen Landeskirchen sind die strukturellen Unterschiede in Deutschland. Neben den mitgliederstarken Flächenkirchen im Westen mit einem großen Anteil zahlungskräftiger Kirchenmitglieder gibt es die großstädtisch geprägten Kirchen der Stadtstaaten mit überdurchschnittlichem Rentneranteil und hohen Infrastrukturkosten und die mitgliederschwachen Landeskirchen im einkommensschwachen Osten. Im Rahmen eines innerkirchlichen Finanzausgleichs helfen die reicheren Landeskirchen den ärmeren aus der größten finanziellen Not.

Kirchensteuer insgesamt
4.255,5 Mio. EUR
Kirchenlohn- und -einkommensteuer
4.168,0 Mio. EUR
Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer
58,2 Mio. EUR
Sonstige Steuer (z.B. Zuschläge zur Grundsteuer) und Kirchgeld
29,3 Mio. EUR
Durchschnittliches Pro-Kopf-Aufkommen an Kirchensteuer
175,89 EUR

* Auf Basis der Erhebung 2010

Rein rechnerisch ergibt sich 2010 pro Gemeindeglied ein Steueraufkommen von 175,89 Euro. In Wirklichkeit richtet sich die Höhe der Steuerschuld allerdings nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen und ist sehr unterschiedlich. Den Hauptbeitrag leisten die wohlhabenderen Kirchenmitglieder, während Kinder, Rentner und Geringverdienende im Allgemeinen lediglich mit freiwilligen Spenden und Kollekten einen wichtigen Anteil an der Finanzierung kirchlicher Aufgaben haben.

Wer zahlt wieviel (Angaben in Euro)?
Beispiele aus der Lohnsteuertabelle 2011 bei einem Kirchensteuerhebesatz von 9 Prozent *

Monats-einkommen (brutto)
Ledig: Steuer-klasse I
Ver-heiratet Steuer-klasse IV
Ver-heiratet: Steuer-klasse III
Ver-heiratet,
1 Kind: Steuer-klasse III/1
Ver-heiratet,
2 Kinder: Steuer-klasse III/2
2.000 EUR
20,31
3,70
-
-
3.000 EUR
43,43
22,12
9,81
0,52
3.500 EUR
56,40
32,11
18,86
7,15
4.000 EUR
71,03
43,09
29,18
16,13

* In einigen Landeskirchen beträgt der Kirchensteuerhebesatz 8 %.

 

"Kirchensteuern und Finanzen" als PDF



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